Eine der wichtigsten Methoden, um das Vertrauen Ihrer Kunden zu gewinnen und die Opt-in-Rate zu erhöhen, besteht darin, deutlich zu machen, was der Kontakt abonniert und wie er sich wieder abmelden kann.
Dieser Artikel enthält Informationen zu den rechtlichen Anforderungen und Best Practices für Ihre Opt-in- und Abmelde-Vorgänge.
Emarsys ist keine auf Datenschutzrecht spezialisierte Anwaltskanzlei und bietet keine Rechtsberatung. Wir möchten Ihnen helfen, zu verstehen, welche Auswirkungen die rechtlichen Rahmenbedingungen auf Sie als Emarsys Kunde haben; dieser Artikel geht davon aus, dass Sie die Emarsys Marketing Plattform ordnungsgemäß und entsprechend unserer Dokumentation verwenden.
Um herauszufinden, ob Sie sich in einer bestimmten Situation rechtskonform verhalten, sollten Sie stets qualifizierten juristischen Rat einholen.
Einführung
Die Rechtsvorschriften für den Versand von Werbematerialien sind weltweit unterschiedlich; daher sollten Sie stets darauf achten, dass die von Ihnen verwendeten Texte für die Regionen, in denen Sie tätig sind, geeignet sind.
Da Sie jedoch nicht kontrollieren können, in welcher Region der Welt ein Kunde eine E-Mail öffnet oder sich auf Ihrer Website registriert, sollten Sie sich und Ihr Unternehmen schützen, indem Sie die restriktivsten Gesetze einhalten.
Diese Richtlinien wurden für unsere im deutschsprachigen Raum tätigen Kunden erstellt und entsprechen der deutschen Gesetzgebung bezüglich E-Mail-Marketing. Da diese zu den strengsten der Welt gehört, betrachten wir sie als Benchmark für eine Best Practice Policy.
Erforderliche Registrierungsdaten
Sollte ein Kunde Ihr Recht in Frage stellen, ihm Marketing-E-Mails zu senden, ist es wichtig, dass Sie sich verteidigen können - und zwar, indem Sie Angaben darüber machen, wann, wie und unter welchen Bedingungen sich der Kunde erstmals registriert hat. Dafür müssen Sie die folgenden Daten speichern:
- Die für die Registrierung verwendete IP-Adresse.
- Datum und Uhrzeit der Registrierung.
- Eine Kopie Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen, MSA etc., wie beim Registrierungsvorgang angegeben.
- Die Anmeldeseite, wie sie zum Zeitpunkt der Anmeldung angezeigt wird.
Produkt-E-Mails auf Grundlage einer bestehenden Kundenbeziehung (UWG 7 (3))
Paragraf 7 Absatz 3 des deutschen Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG 7 (3)) besagt, dass Unternehmen nach einem Kauf unaufgefordert E-Mails an Kunden senden dürfen, wenn diese E-Mails in engem Zusammenhang mit den gekauften Artikeln stehen.
Für diese E-Mails benötigen Sie also kein Opt-in.
Es ist jedoch nicht klar, wie eng diese Beziehung sein muss, und jede Art von unaufgeforderten E-Mails erhöht das Risiko von Beschwerden und einer damit einhergehenden Schädigung Ihrer Reputation erheblich.
Emarsys empfiehlt, dieses Schlupfloch nicht zu nutzen. Informieren Sie stattdessen Ihre Kunden und geben Sie ihnen die Möglichkeit, sich über eine Checkbox auf Ihrer Website oder über einen Link in Ihren Nachrichten von Mailings dieser Art abzumelden.
Richtlinien
Sie dürfen produktbezogene E-Mails senden, wenn Folgendes zutrifft:
- Sie haben die Kontaktinformationen für die Nachricht in Verbindung mit einem Verkauf oder einer Dienstleistung für Ihre Kunden erhalten.
- Die Nachricht wird gesendet, um direkt für Ihre eigenen, ähnlichen Produkte oder Dienstleistungen zu werben, und enthält keinen weiteren Werbe-Content.
- Der Empfänger hat sowohl bei der Registrierung als auch bei jeder weiteren Nachrichtenübermittlung die klare und eindeutige Möglichkeit, eine solche Verwendung seiner elektronischen Informationen einfach und kostenlos (abgesehen von den mit einer funktionierenden Internetverbindung verbundenen Kosten) abzulehnen.
- Der Empfänger hat das Mailing nicht abbestellt.
Platzieren Sie Ihre UWG-Texte und die Checkbox oder den Abmeldelink:
- Auf jeder Seite, auf der die E-Mail-Adresse erforderlich ist, deutlich sichtbar und direkt neben dem Eingabefeld. Das Element darf sich nicht hinter einem Link, in einem Mouseover oder in einer Fußnote befinden.
- Auf der Checkout-Seite.
- In jedem Mailing dieses Typs.
Einfache Checkout-Registrierungen
Richtlinien
Auf Ihrer Checkout-Seite, neben dem Call-to-Action, der den Kauf abschließt, sollten Sie den Kunden klar darüber informieren, ob Sie beabsichtigen, weitere E-Mails zu dem eben gekauften Artikel zu senden (UWG 7 (3)). Der Kunde sollte an dieser Stelle seine Zustimmung verweigern können.
Sie sollten auch darauf hinweisen, dass der Kontakt diese E-Mails ohne zusätzliche Kosten (über die Standardkosten für den Internetzugang hinaus) abbestellen kann, und einen Link zu Ihrer Datenschutzrichtlinie bereitstellen.
Fußzeilentexte - Newsletter-Abmeldung
Richtlinien
Zusätzlich zur Verwendung von List Unsubscribe sollte die Fußzeile jeder E-Mail einen klaren und deutlich sichtbaren Text enthalten, mit dem der Empfänger auf einen Abmelde-Link verwiesen wird.
Diese Abmeldelinks sollten bereits beim ersten Klick funktionieren und keine zweite Aktion zur Bestätigung erfordern.
Ihre Fußzeile sollte auch einen Link zu Ihrer Datenschutzrichtlinie und Ihrem Impressum enthalten.
Wenn Sie unsere Newsletter nicht mehr erhalten möchten, können Sie diese abbestellen, indem Sie hier klicken.
Fußzeilentexte - Abmeldungen von Produkt-E-Mails
Richtlinien
Zusätzlich zu den Richtlinien für die Newsletter-Abmeldung sollten Sie, wenn Sie unaufgeforderte E-Mails versenden, die nach UWG 7 (3) erlaubt sind, dies auch klar sagen - und nach Möglichkeit angeben, was wo gekauft wurde. Danach können Sie mit Ihrem Standard-Abmeldetext fortsetzen.
Rechtlicher Hintergrund
Beschreibung | CSA-Leitlinien 2016 | Rechtsvorschriften (Deutschland/EU) |
---|---|---|
Aktive und eigenständige Registrierung, keine bereits ausgewählten Checkboxes. | 2. Einwilligung 2.3 Transparente Zustimmung 2.4 Bewusste, klare und ausdrückliche Zustimmung | 7 (2) UWG 28 (3) 1 BDSG EU-Richtlinie 2002/58/EG |
Abmelde-Hinweis | 3. Abmeldung | 13 (3) TMG 28 (4) BDSG |
E-Mail-Adresse ist das einzige Pflichtfeld | 2.6 Datenökonomie | |
Affiliate Marketing, Liste der Sponsoren | 2.3 Transparente Zustimmung 2.7 Co-Registrierung und Adressenkauf | |
Kontaktdaten auf der Website | 4.4 Rechtssicherer Hinweis/Impressum | 5 TMG |
UWG-Anforderungen | 2.12 Ausnahme vom Opt-in: E-Mail-Werbung bei bestehender Kundenbeziehung | 7 (3) UWG |